Swinis Sorgenkrankheit: Was bitte ist richtig? Moral droht!

Für Sorge ist gesorgt

Wikipedia; Scheiterhaufen

Hinrichtungsmethode

Verbrennung Salzburger Täufer im Jahr 1528

Der Feuertod war im Römischen Reich der Spätantike eine verbreitete Form der Todesstrafe. Im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit wurden unbußfertige Ketzer, die der Häresie für schuldig befunden und deshalb zum Tod verurteilt wurden, üblicherweise auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Dasselbe geschah bei den Hexenverfolgungen.

Verbrennung von Christen in der römischen Antike

Bereits das Zwölftafelgesetz (ca. 450 v. Chr.) sieht bei Brandstiftung die Verbrennung des Brandstifters vor, wobei dieser Regelung offenbar ein Talionsprinzip zugrunde liegt. Aus der römischen Republik ist indes die Anwendung nicht bekannt, was allerdings auf die Quellenlage zurückgeführt werden kann. Obwohl sporadische Belege für diese Strafform bereits unter Kaiser Tiberius vorliegen, wurde sie vermutlich erstmals unter Nero bei der Bestrafung von Christen, die der Verursachung des großen Brandes von Rom 64 n. Chr. beschuldigt waren, in größerem Umfang angewandt. Die antike Geschichtsschreibung führt das auf den grausamen Charakter des Kaisers zurück. Allerdings handelte es sich wohl eher um eine konsequente Anwendung des vorliegenden Rechts, wenn auch die tatsächliche Beteiligung der Christen am Brand zumindest zweifelhaft ist. In der Zeit nach Konstantin konnten auch die römischen Militärangehörigen mit dieser Strafe belegt werden, wenn diese sich der Verschwörung (coniuratio transfugae) mit dem Feind schuldig gemacht hatten.[3]

Spätere christliche Märtyrerdarstellungen zeugen davon, dass das Lebendigverbrennen deliktunabhängig bei Christenprozessen zur Anwendung kam.[4] In der von Religionskämpfen geprägten Spätantike drohte der nichtchristliche Kaiser Diokletian den Feuertod gegenüber der synkretistischen Glaubensgemeinschaft der Manichäer an.[5] Nach der Umwandlung des Christentums zur Staatsreligion unter Theodosius I. wurden trotz der früheren Verfolgungen Andersgläubige häufig mit dieser Hinrichtungsart bedroht, da einerseits die Kreuzigung nun aus religiösen Gründen abgelehnt wurde, andererseits Verurteilungen im Amphitheater, wie die Damnatio ad bestias oder die Damnatio ad ferrum, wegen des ursprünglich paganen Ursprungs der Einrichtung nicht erwünscht waren. Auch sah man im Verbrennen eine reinigende Wirkung (siehe: Fegefeuer).

Verbrennung von Ketzern

Im christlich geprägten Europa des Mittelalters erfolgte die erste bekannte Verbrennung von Ketzern im Jahr 1022 in Orléans. Bereits das von Kaiser Friedrich II. 1224 für die Lombardei erlassene „Antiketzergesetz“ sah den Feuertod für schwere Fälle von Häresie vor. 1231 übernahm Papst Gregor IX. das Gesetz für den kirchlichen Bereich. Im Inquisitionsverfahren zum Tode verurteilte Ketzer wurden in der Regel öffentlich auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Die Formulierung für die Todesstrafe lautete meist, dass ein zum Tode verurteilter Ketzer „dem weltlichen Arm“ zu übergeben sei, da die Kirche selbst nach dem Grundsatz ecclesia non sitit sanguinem keine Todesstrafen vollziehen durfte.

Das in der frühen Neuzeit als Autodafé bezeichnete, feierlich als öffentlicher Akt begangene Glaubensgericht der spanischen und portugiesischen Inquisition fand mit der Verbrennung der zum Feuertod Verurteilten auf dem Scheiterhaufen seinen Abschluss, oft unter Anwesenheit aller kirchlichen und weltlichen Würdenträger.[6][7]

Verbrennung von Juden

Judenverbrennung von Deggendorf 1338 in der Weltchronik von Hartmann Schedel (1493)

Der Feuertod war im Mittelalter die übliche Strafe für Juden wegen angeblicher Hostienschändung. Dokumentiert sind folgende Judenpogrome:

Verbrennung von Straftätern und Hexen

Die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Kaiser Karls V., (Constitutio Criminalis Carolina) von 1532 sah Verbrennung als Strafe für Zauberei (§ 109), Falschmünzerei (§ 111), „Unkeuschheit wider die Natur“ (§ 116), Brandstiftung (§ 125) und Diebstahl einer Monstranz mit geweihter Hostie (§ 172) vor. Bei den frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen wurden auch Frauen und Männer, die der Hexerei als überführt galten, lebendig verbrannt.

Neben der Methode, den Verurteilten bei lebendigem Leibe an den Brandpfahl gekettet oder gebunden zu verbrennen, gab es auch die Möglichkeit, diesen zuvor auf dem Scheiterhaufen zu erwürgen. Dies wurde als Gnadenakt angesehen. Weitere als gnädig angesehene Varianten bestanden in der Verwendung von frischem, noch feuchtem Holz, sodass der Verurteilte am Rauch erstickte, bevor sein Körper verbrannte, oder man band ihm ein Säckchen mit Schwarzpulver um den Hals, das explodierte, sobald es von den Flammen erreicht wurde.

Am 24. April 1751 wurde Anna Schnidenwind in Endingen am Kaiserstuhl bei vermutlich einer der letzten Hinrichtungen einer angeblichen Hexe in Deutschland erdrosselt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Das letzte Todesurteil durch Verbrennen in Deutschland soll am 28. Mai 1813[8] auf der Berliner Jungfernheide vollstreckt worden sein, als Johann Peter Horst und Friederike Luise Delitz als Mitglieder einer Mordbrennerbande hingerichtet wurden.

Bekannte Hinrichtungsopfer

Feuerhinrichtung von Anneken Hendriks in Amsterdam 1571

Zu den Menschen, die auf dem Scheiterhaufen starben, gehören auch Persönlichkeiten mit herausragender geschichtlicher Bedeutung, zum Beispiel Fra Dolcino (1307), Margareta Porete (1310), Jacques de Molay (1314), Jan Hus (1415), Jeanne d’Arc (1431), Girolamo Savonarola (1498), Jakob Hutter (1536), Thomas Cranmer (1556) und Giordano Bruno (1600).[9][10]

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