Kategorie: Comic
Swini freut sich über jegliche Animation, Anregung, Inspiration
Swini schätzt die 3 Ls: Lehren & Lernen & Lebeschön
Swini ist recht ratlos: was ist richtig? Was schadhaft?
Früher gab es sehr beeindruckende Moralische Keulen:
Ketzer , Hexen, Lustmolche wurden verbrannt
…letztlich nur Bücher, Texte, Namenszüge
und neuerdings bestimmen die Opfer, dass sie Opfer sind
Der Schülermund spricht`s aus:
„Du Opfer“
Swini ist erleichtert: Hermes bringt die Lösung
Es gibt immer mind. 2 Möglichkeiten
Impfen reizt zum Kampf
Neuraltherapie löst Blockaden
Oma Swinalda schwört auf Wärmflaschen für ihr Inneres!
Neuraltherapie
wirkt genauso über die wohltuende Durchblutungs-Stimulation
der Haut-Organ-Nervenverbindung
Swinis Sorgenkrankheit: Was bitte ist richtig? Moral droht!
Hinrichtungsmethode
Verbrennung Salzburger Täufer im Jahr 1528
Der Feuertod war im Römischen Reich der Spätantike eine verbreitete Form der Todesstrafe. Im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit wurden unbußfertige Ketzer, die der Häresie für schuldig befunden und deshalb zum Tod verurteilt wurden, üblicherweise auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Dasselbe geschah bei den Hexenverfolgungen.
Verbrennung von Christen in der römischen Antike
Bereits das Zwölftafelgesetz (ca. 450 v. Chr.) sieht bei Brandstiftung die Verbrennung des Brandstifters vor, wobei dieser Regelung offenbar ein Talionsprinzip zugrunde liegt. Aus der römischen Republik ist indes die Anwendung nicht bekannt, was allerdings auf die Quellenlage zurückgeführt werden kann. Obwohl sporadische Belege für diese Strafform bereits unter Kaiser Tiberius vorliegen, wurde sie vermutlich erstmals unter Nero bei der Bestrafung von Christen, die der Verursachung des großen Brandes von Rom 64 n. Chr. beschuldigt waren, in größerem Umfang angewandt. Die antike Geschichtsschreibung führt das auf den grausamen Charakter des Kaisers zurück. Allerdings handelte es sich wohl eher um eine konsequente Anwendung des vorliegenden Rechts, wenn auch die tatsächliche Beteiligung der Christen am Brand zumindest zweifelhaft ist. In der Zeit nach Konstantin konnten auch die römischen Militärangehörigen mit dieser Strafe belegt werden, wenn diese sich der Verschwörung (coniuratio transfugae) mit dem Feind schuldig gemacht hatten.[3]
Spätere christliche Märtyrerdarstellungen zeugen davon, dass das Lebendigverbrennen deliktunabhängig bei Christenprozessen zur Anwendung kam.[4] In der von Religionskämpfen geprägten Spätantike drohte der nichtchristliche Kaiser Diokletian den Feuertod gegenüber der synkretistischen Glaubensgemeinschaft der Manichäer an.[5] Nach der Umwandlung des Christentums zur Staatsreligion unter Theodosius I. wurden trotz der früheren Verfolgungen Andersgläubige häufig mit dieser Hinrichtungsart bedroht, da einerseits die Kreuzigung nun aus religiösen Gründen abgelehnt wurde, andererseits Verurteilungen im Amphitheater, wie die Damnatio ad bestias oder die Damnatio ad ferrum, wegen des ursprünglich paganen Ursprungs der Einrichtung nicht erwünscht waren. Auch sah man im Verbrennen eine reinigende Wirkung (siehe: Fegefeuer).
Verbrennung von Ketzern
Im christlich geprägten Europa des Mittelalters erfolgte die erste bekannte Verbrennung von Ketzern im Jahr 1022 in Orléans. Bereits das von Kaiser Friedrich II. 1224 für die Lombardei erlassene „Antiketzergesetz“ sah den Feuertod für schwere Fälle von Häresie vor. 1231 übernahm Papst Gregor IX. das Gesetz für den kirchlichen Bereich. Im Inquisitionsverfahren zum Tode verurteilte Ketzer wurden in der Regel öffentlich auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Die Formulierung für die Todesstrafe lautete meist, dass ein zum Tode verurteilter Ketzer „dem weltlichen Arm“ zu übergeben sei, da die Kirche selbst nach dem Grundsatz ecclesia non sitit sanguinem keine Todesstrafen vollziehen durfte.
Das in der frühen Neuzeit als Autodafé bezeichnete, feierlich als öffentlicher Akt begangene Glaubensgericht der spanischen und portugiesischen Inquisition fand mit der Verbrennung der zum Feuertod Verurteilten auf dem Scheiterhaufen seinen Abschluss, oft unter Anwesenheit aller kirchlichen und weltlichen Würdenträger.[6][7]
Verbrennung von Juden
Judenverbrennung von Deggendorf 1338 in der Weltchronik von Hartmann Schedel (1493)
Der Feuertod war im Mittelalter die übliche Strafe für Juden wegen angeblicher Hostienschändung. Dokumentiert sind folgende Judenpogrome:
Verbrennung von Straftätern und Hexen
Die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Kaiser Karls V., (Constitutio Criminalis Carolina) von 1532 sah Verbrennung als Strafe für Zauberei (§ 109), Falschmünzerei (§ 111), „Unkeuschheit wider die Natur“ (§ 116), Brandstiftung (§ 125) und Diebstahl einer Monstranz mit geweihter Hostie (§ 172) vor. Bei den frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen wurden auch Frauen und Männer, die der Hexerei als überführt galten, lebendig verbrannt.
Neben der Methode, den Verurteilten bei lebendigem Leibe an den Brandpfahl gekettet oder gebunden zu verbrennen, gab es auch die Möglichkeit, diesen zuvor auf dem Scheiterhaufen zu erwürgen. Dies wurde als Gnadenakt angesehen. Weitere als gnädig angesehene Varianten bestanden in der Verwendung von frischem, noch feuchtem Holz, sodass der Verurteilte am Rauch erstickte, bevor sein Körper verbrannte, oder man band ihm ein Säckchen mit Schwarzpulver um den Hals, das explodierte, sobald es von den Flammen erreicht wurde.
Am 24. April 1751 wurde Anna Schnidenwind in Endingen am Kaiserstuhl bei vermutlich einer der letzten Hinrichtungen einer angeblichen Hexe in Deutschland erdrosselt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Das letzte Todesurteil durch Verbrennen in Deutschland soll am 28. Mai 1813[8] auf der Berliner Jungfernheide vollstreckt worden sein, als Johann Peter Horst und Friederike Luise Delitz als Mitglieder einer Mordbrennerbande hingerichtet wurden.
Bekannte Hinrichtungsopfer
Feuerhinrichtung von Anneken Hendriks in Amsterdam 1571
Zu den Menschen, die auf dem Scheiterhaufen starben, gehören auch Persönlichkeiten mit herausragender geschichtlicher Bedeutung, zum Beispiel Fra Dolcino (1307), Margareta Porete (1310), Jacques de Molay (1314), Jan Hus (1415), Jeanne d’Arc (1431), Girolamo Savonarola (1498), Jakob Hutter (1536), Thomas Cranmer (1556) und Giordano Bruno (1600).[9][10]
Swini-Weiß-Heit zu Tante Toms Behausung
- Weiß wird im westlichen Kulturkreis in der Regel mit Begriffen wie Freude assoziiert.
- Es steht auch für Unschuld, Reinheit und Jungfräulichkeit. Da früher größter Wert darauf gelegt wurde, dass junge Frauen unberührt in die Ehe gingen, trägt die Braut in unserem Kulturkreis traditionell bei der Hochzeit Weiß. Auch die Jungfrau Maria wird gelegentlich in weißem Gewand (mit blauem Mantel) gemalt, besonders bei Darstellungen der Unbefleckten Empfängnis.
- Im Judentum und als liturgische Farbe im Christentum bedeutet die Farbe Heiligkeit. Der heilige Geist wird traditionell oft als weiße Taube dargestellt.
- Als heilig galt auch das weiße Einhorn – ein mystisches Fabeltier, das im Mittelalter symbolisch mit Christus gleichgesetzt wurde.
- Die Farbe Weiß steht auch für Unsterblichkeit und Unendlichkeit.
- Sie gilt auch als royale Farbe. So war die Standarte des französischen Königs ein (schlichtes) weißes Banner.
Weiße Taube
- Die Farbe steht auch für Frieden. Daher bedeutet eine weiße Flagge: Sofortiger Stopp der Schlacht, Kapitulation, Waffenstillstand oder Frieden.
- Buddhisten tragen Weiß als Zeichen der Trauer im Gegensatz zum westlichen Kulturkreis wo Schwarz für Trauer eingesetzt ist.
- Im deutschen Sprachraum ist Weiß in der sorbischen Überlieferung die Farbe der Trauer.
- In China ist die Farbe Symbol für Alter, Herbst, Westen und Hinterlist (vergleiche hierfür Fünf-Elemente-Lehre) und wird in gebrochenem, cremefarbigen Ton für Trauer verwendet.
- In Afrika hat die Farbe Weiß eine herausragende Symbolik. Sie steht vielerorts für Tod; als Körperbemalung dient sie dazu, mit jenseitigen Geistern in Kontakt zu treten.
In kosmogonischen Geschichten gelten Termiten, auch „Weiße Ameisen“ genannt, als Inkarnation der Toten. Termitenhügel stehen daher mit der Unterwelt in Verbindung.