…bei Kleinkindern wird das Quengler genannt
Der Querulant führt unbeirrbar Rechtskämpfe trotz geringer Erfolgsaussicht oder nervt Behörden. Der meist geringfügige Anlass ist inadäquat zu seinem rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen.
Psychiater bezeichnen dies als Persönlichkeitsstörung und stellt eine Prozessfähigkeit in Frage. Dadurch kann ein Betroffener effektiv an der missbräuchlichen Nutzung von Klagen und Rechtsbehelfen, aber auch an der Durchsetzung tatsächlicher Rechte gehindert werden.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie abweichende Ziele erstreiten wollten, ebenfalls als Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin in „Schutzhaft“ genommen, später auch in Arbeits- und Konzentrationslager verbracht.
Bildungssprachlich abwertend bezeichnet Querulant jemanden, der sich unnötigerweise beschwert und dabei starrköpfig auf sein zum Teil vermeintliches Recht pocht.
Die Bezeichnung einer Prozesspartei als „Querulant“ durch einen Richter ist heutzutage eine sprachliche Entgleisung, die eine Ablehnung des Richters wegen Befangenheit begründet, wenn er sich nicht sofort korrigiert und sich nicht bei der so bezeichneten Partei entschuldigt.